Logistik Warenhandel
1. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ohne weiteren Hinweis bei jedem von uns getätigten Abschluss. Alle Abweichungen sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich vereinbart sind. Eine Abweichung gilt nur für einen Einzelfall und berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
2. Alle Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten, sofern ein von uns schriftlich unterbreitetes Angebot keine Festofferte darstellt.
3. Zahlung muss sofort bei Erhalt unserer
Rechnung ohne Abzug und ausschließlich direkt an uns erfolgen. Scheck
und Wechsel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Die Annahme
von Wechsel behalten wir uns ausdrücklich aufgrund besonderer Vereinbarungen
vor. Im Falle von Zahlungsverzug sind die banküblichen Zinsen ab Rechnungsdatum
an uns zu zahlen, ebenso gehen alle mit dem Einzug unserer Forderungen verbundenen
Kosten zu Lasten desjenigen, der mit der Bezahlung im Verzug war oder ist.
Für alle Abschlüsse wird die Zahlungsfähigkeit des Käufers
als wesentliche Eigenschaft vorausgesetzt. Ist nach Vertragsabschluß
der Käufer unfähig, die Verpflichtung rechtzeitig zu erfüllen,
können wir die Lieferung verweigern oder eine Sicherheitsleistung verlangen.
4. Erfüllungsort für die
Zahlung und Lieferung ist stets Neu-Ulm. Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Neu-Ulm oder das Landgericht Memmingen.
5. Alle Lieferungen erfolgen nur ab Lager oder Verkaufsfahrzeug, Versand,
Zustellung und etwaige Rücklieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr
des Käufers. Ereignisse höherer Gewalt, welche die rechtzeitige
Lieferung der Ware unmöglich machen oder verzögern, entbinden
uns von der Lieferpflicht, bzw. berechtigen uns, den Zeitpunkt der Lieferung
hinauszuschieben. Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss
nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht
selbst richtig und pünktlich beliefert werden. Ein Liefertermin für
Waren, welche sb-gerecht verpackt werden sollen, gilt nur unter dem Vorbehalt
störungsfrei laufender Maschinen als vereinbart.
6. Mängelrügen jeder Art finden
nur Berücksichtigung, wenn sie sofort bei Empfang der Ware geltend
gemacht werden. Für Fehlmengen und Bruch gilt dasselbe. Hat der Käufer
oder sein Beauftragter die Ware nach Besichtigung gekauft oder übernommen,
so ist jede Rüge ausgeschlossen. Qualitäts- und Quantitätsmängel
berechtigen den Käufer nicht zur Zurückweisung der Lieferung oder
zur Wandlung oder zur Forderung von Schadenersatz, sondern lediglich zu
einer angemessenen Minderung des Verkaufspreises. Maßgebend ist das
Abgangsgewicht, der handelsübliche Reiseschwund geht zu Lasten des
Käufers.
7. Der Käufer sb-gerecht verpackter Ware ist verpflichtet, bei Abnahme
Verpackung und Auszeichnung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und auf Richtigkeit der von
uns auf Weisung des Käufers eingesetzten Ladenverkaufpreise zu überprüfen.
Bei berechtigter Beanstandung besteht lediglich die Verpflichtung zur Neuauszeichnung,
eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller
unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung durch den Käufer
unser Eigentum. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten
als an uns abgetreten. Der Käufer ist mit Rücksicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, die Einnahmen aus dem Weiterverkauf gesondert aufzuheben und
sofort an uns abzuführen.
9. Leihverpackung erhält der Käufer nur leihweise für den
Transport der gekauften Ware. Für nicht zurückgegebene Verpackung
ist der Neuwert gleichartiger Verpackung zu bezahlen.
10. Der Käufer erkennt die Verbindlichkeiten dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
mit der Entgegennahme der Rechnung ausdrücklich an. Alle anderen Bedingungen
sind ungültig, sofern sie nicht von uns schriftlich bestätigt
sind.
11. Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage unserer aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für Transportaufträge und sonstige Dienstleistungen gelten ergänzend die „Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen“ (ADSp), neueste Fassung.